AGB

Verkaufs- und Produktionsbedingungen (AGB) von Port Royal, Michael Caliskan, Robert-Koch-Str. 9, 72800 Eningen unter Achalm

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte zwischen Port Royal, Michael Caliskan, folgend Verkäufer oder Port Royal genannt und dem Auftraggeber, folgend Käufer genannt. Abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.

Port Royal liefert ausschließlich zu deren AGB.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur für Unternehmen im Sinne § 14 BGB und werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Preise gelten zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

I. Lieferbedingungen:

1      Die Lieferung erfolgt ab Niederlassung/Werk des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten trägt der Käufer. Teillieferungen sind dem Verkäufer ausdrücklich gestattet.
Die Ware wird unversichert versandt.
Versäumt der Käufer die rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach Setzen eine Nachfrist von 5 Werktagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages zu verlangen.

1.1   Bei allen Lieferungen behält sich der Verkäufer eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der bestellten Gesamtmenge, unabhängig von Art und Anzahl verschiedener Produkte, Größen und Farben, vor. Eine Nachlieferung der Mengendifferenz bei Unterlieferung kann nicht gefordert werden, ebenso nicht die Rücknahme der Mengendifferenz bei Überlieferung. Ausschlaggebend ist die Gesamtstückzahl des Auftrages, unabhängig von Art und Anzahl verschiedener Produkte, Größen und Farben

  1. Bei Einwirkung höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen durch einen Vorlieferanten wird eine zugesagte Lieferfrist oder Abnahmefrist ohne weitere Vereinbarung, um die Dauer der Behinderung, verlängert. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    1. Der Verkäufer kommt in keinem Fall für Fahrtkosten jeglicher Art auf.

II. Zahlungen:

  • Die Fälligkeit von Rechnungen richtet sich nach dem Tage der Ausstellung
    • Für Textilproduktionen gilt grundsätzlich 100% Vorkasse, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart aufgeteilt wie folgt:

50% Anzahlung bei Auftragserteilung/Bestellung, zahlbar binnen einer Woche ab Rechnungsdatum

30% Abschlagszahlung bei Bestätigung von Produktion-/Freigabemustern durch den Auftraggeber, zahlbar sofort binnen 3 Werktagen ab Rechnungsdatum

20% nach Vollendung der Produktion, unmittelbar vor Verladung, zahlbar sofort binnen 3 Werktagen ab Rechnungsdatum

  • Bei offenen oder teiloffenen Rechnungsbeträgen werden grundsätzlich die ältesten bzw. fälligen Posten einschließlich etwa entstandener Verzugszinsen zuerst ausgeglichen. Für die Zahlung per Banküberweisung gilt als Stichtag der Tag der Gutschrift bei unserer Bank.
    Gegenüber Forderungen des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
    • Rechnungen können nur durch Überweisung gezahlt werden. Aufrechnungen mit Gegenkäufen oder die Zurückzahlung von Teilbeträgen sind unzulässig.

III. Zahlungsverzug:

  • Bei Zahlung nach Fälligkeit werden bankübliche Verzugszinsen berechnet.
    • Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen, besteht keine weitere Lieferverpflichtung aus irgendeinem laufenden Vertrag.
    • Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein oder bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. In den genannten Fällen ist der Verkäufer auch berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich.

IV. Mängelrüge, Gewährleistung:

  • Alle Sendungen sind unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware erfolgen. Verspätete oder später abgegebene Reklamationen werden nicht anerkannt.
    • Wird gelieferte Ware weiterbearbeitet, umgepackt oder sonst wie verändert ist jede Beanstandung ausgeschlossen.
    • Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite des Gewichts, der Menge, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden.
    • Bei Lohnarbeiten, die durch den Verkäufer ausgeführt werden, besteht Haftung lediglich für die ausgeführten Arbeiten.
    • Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer das Recht, innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zzgl. einer angemessenen Nachlieferungsfrist nach seiner Wahl mangelfreie Ersatzware zu liefern oder nachzubessern.
  • Die Rücksendung von Ware bedarf in jedem Fall das vorherige Einverständnis des Verkäufers. Eine Rücksendung von Ware entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  • Die Haftung des Verkäufers aus Vertrag und unerlaubter Handlung ist insoweit ausgeschlossen, als nicht grobes Verschulden vorliegt. Dies gilt insbesondere auch bezüglich Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind. Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung werden dadurch nicht berührt.
  • Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für die Haltbarkeit oder das Aussehen der Veredelung sowie der Beständigkeit der gelieferten Textilien.
  • Bei Wiederholungsaufträgen kann es produktionsbedingt zu leichten Farbabweichungen im Vergleich zu den Voraufträgen kommen. Dies ist kein Reklamationsgrund.
  • Der Käufer erhält vor Produktionsbeginn Produktions- und Freigabemuster zur Überprüfung. Mit erteilten der Produktionsfreigabe fällt die Ausführung in Verantwortungsbereich des Käufers und kann nicht Gegenstand einer Reklamation sein
  • Alle veredelten Textilien müssen auf links gewendet und mit maximal 30 Grad, ohne den Zusatz von Weichspüler, gereinigt werden.
  • Alle Textilien des Käufers sollten ungepackt (nicht einzeln im Polybeutel) angeliefert werden, da ansonsten eine Auspackgebühr je Stück berechnet wird. 

V. Eigentumsvorbehalt:

  • Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers Eigentum des Verkäufers.
    Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist; es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
    • Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren oder der abgetretenen Forderungen zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware oder der Forderung durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.

VI. Abrufaufträge:

  • Abrufaufträge sind bis zum bestätigten Endabruftermin restlos abzurufen. Nach Ablauf dieses Termins ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 1 Woche die Abnahme der noch nicht abgerufenen Mengen und deren sofortige Zahlung zu verlangen, auch wenn diese Mengen noch nicht gefertigt bzw. ausgeliefert wurden. Nach Ablauf des Endabruftermines ist der Verkäufer hinsichtlich der noch nicht abgerufenen Mengen auch berechtigt, seine Rechte nach § 326 BGB auszuüben; als angemessene Frist im Sinne dieser Vorschrift gilt eine Frist von 2 Wochen.
    • Ist die Ware bereits fertiggestellt und wird vom Verkäufer rechtmäßig deren Abnahme verlangt, lagert sie von da an auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

VII. Sonstiges:

  • Irrtümer und Schreibfehler in Angeboten, Kalkulationen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. binden den Verkäufer nicht und können jederzeit korrigiert werden. Preisänderungen vorbehalten.
    • Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und haben ab Angebotserstellung eine Gültigkeit von vier Wochen, Abweichungen hiervon werden im Angebot separat, für beide Seiten verbindlich, angegeben.
    • Im Übrigen gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie in der neuesten Fassung samt Ausführungsbestimmungen.
    • Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
      Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
    • Patente, Warenzeichen usw.:
      Der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden für Unkosten und Verluste, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen oder Urheberrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Käufers ergeben.
      Der Verkäufer ist weder dem Käufer, noch dritten gegenüber für die Verwendung von Waren, die ein Patent, eine geschützte Zeichnung, ein Urheberrecht, ein Lizenzmotiv oder Warenzeichen verletzen verantwortlich.
      Dies gilt auch für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen und Symbolen, die der Käufer als Druckauftrag eingereicht hat. Der Käufer ist also selbst für das Copyright verantwortlich und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen von dritter Seite frei, die sich aus einem Vorwurf missbräuchlicher Verwendung ergeben sollten.
      Dies gilt auch, wenn der Verkäufer zur grafischen und/oder technischen Gestaltung durch den Käufer konsultiert wurde.

VIII. Einspruch:

  • Sofern nicht binnen drei Tagen nach Erhalt der Auftragsannahme ein schriftlicher Einspruch erfolgt, gilt Stillschweigen als Zustimmung zu vorstehenden Verkaufsbedingungen.
    • Mündliche Absprachen, die nicht schriftlich bestätigt wurden, sind ungültig.
    • Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen aus dem Liefervertrag ist Eningen unter Achalm.

IX. Anwendbares Recht:

  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt, auch wenn dieser seinen Firmensitz im Ausland hat, deutsches Recht. Sofern dies mit dem ausländischen Käufer vereinbart ist, gelten zusätzlich zum deutschen Recht die Incoterms 2000.
    • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.

X. Gerichtsstand:

  1. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit erwachsenden Rechtsstreitigkeiten ist Reutlingen.
    Der Verkäufer kann nach seiner Wahl auch das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht anrufen.
    1. Diese Verkaufsbedingungen existieren in einer deutschen und in einer englischen Fassung. Im Falle von Abweichungen und Unklarheiten ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
    1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn einzelne Teile ihre Gültigkeit verlieren
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.